auch bei uns gilt nun laut aktueller Corona Schutzverordnung des Landes Hessen die 3G-Regel!

Dies bedeutet für Sie:

1. Sie haben einen vollständigen Impfschutz, der nicht älter als 12 Monate ist.

2. Sie haben einen Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 6 Monate ist.

3. Sie haben einen gültigen Nachweis über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden)

Denken Sie bitte daran, den jeweiligen Nachweis vorzulegen, wenn Sie zur Behandlung erscheinen. Bei einem Impfnachweis oder einem Nachweis über eine Genesung hinterlegen wir diese einmalig in unserer Patientenakte.

Zudem müssen laut § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 Patienten*innen über 15 Jahren eine Maske der Standards FFP 2, KN 95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil tragen. 

Für Patienten*innen zwischen 6 und 15 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend

Wir danken Ihnen vielmals für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von Physiofarm